
Produkthaftung und Produktsicherheit
Das Recht der Produkthaftung und das Produktsicherheitsgesetz verlangt, dass Produkte nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Gesundheit und Sicherheit der Anwender nicht oder nur geringfügig gefährdet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Produkte gebraucht oder neu sind. In jedem Fall hat das Unternehmen, welches die Produkte in den Verkehr bringt, alle möglichen, dem Produkt innewohnenden Gefährdungspotentiale zu ermitteln und diese – wenn möglich – konstruktiv oder sicherheitstechnisch zu beseitigen.
Gehen von einem Produkt Fehler aus, so drohen dem Unternehmen und der Geschäftsführung zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Verantwortung. Dies betrifft sowohl für den Hersteller eines Produktes, als auch einen Importeur, der dieses Produkt in der Europäischen Gemeinschaft vertreibt.
Unsere Kompetenzen im Bereich Produkthaftung
- Erstellen von Konzepten zum Sicherheitsmanagement
- Krisenmanagement
- Aufbau und Optimierung des betrieblichen Risk-Management
- Risikoanalyse
- Compliance
- CE-Kennzeichnung und Normenwesen
- Technische Dokumentation
- Qualitätsmanagement
- Studien zu produkthaftungsrechtlichen Risikosituationen (D&O Liability)
- Gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Streitbelegung
Aktuelle Mandate
+ Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche
Begleitung eines Industrieunterehmens gegen umfangreiche Schadenersatzansprüche wegen eines Produktionsfehlers
+ Betreuung Abfallbeförderer
Herstellung von Unterlagen zur Unterweisung, Gefährdungsbeurteilungen und Unterlagen für den Unfallversicherungsträger.