Kreatives Arbeiten ist von einem fortlaufenden Prozess begleitet, mit dem Ziel bis zur Eröffnung der Veranstaltung, Premiere oder Show einen Abschluss zu haben. Damit in dieser Phase rechtliche Fragen nicht außen vor bleiben, begleiten wir zu den allen Aspekten dieses Bereiches für alle Beteiligten. Ob Künstlervertrag, Haftungsfragen für technisch eingesetztes Personal oder die Kooperationen verschiedener künstlerischer Sparten, wir erstellen individuelle praxisnahe Lösungen.
Abgrenzung zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit im Kultur- und Veranstaltungsbereich
Ein kreatives Team setzt sich im arbeitsrechtlichen Status oft aus den verschiedensten Beteiligten zusammen. Für eine Darstellung der vertraglichen Voraussetzung ist eine arbeitsrechtliche Abgrenzung erforderlich. Daraus ergeben sich verschiedene Rechtsfolgen.
Gerade die Bereiche von freien Mitarbeitern beinhalten, das Risiko einer Scheinselbstständigkeit und Folgen zum Mindestlohn. Daher ist eine Abgrenzung umso wichtiger.
Insgesamt muss bei der Unterscheidung, welche arbeitsrechtliche Sachlage gegeben ist, immer auf den Einzelfall abgestellt werden. Dabei werden verschiedene allgemeine, also nicht nur für den Kultur- und Veranstaltungsbereich festgelegte Kriterien zur Abgrenzung berücksichtigt, wir unterstützen Sie bei der Abgrenzung.