Entsorgungswirtschaft
Beratung und Beggleitung zur Entsorgungswirtschaft
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Abfälle schadlos und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Dem Schutzgedanken für Mensch und Umwelt kommt dabei eine besonders hohe Priorität zu. Die Werte der Kreislaufwirtschaft sehen vor, Vermeiden,Verwerten, Behandeln und Beseitigen. Vielfältige Wege sind vorhanden, von Recycling, mechanisch-bilogischer Bearbeitung über thermische Behandlungen oder eine Deponierung.
Die moderne Abfallwirtschaft sieht Erfassung, Beförderung, Zwischenlagern und die stoffliche sowie eine energetische Verwertung vor. Die Akteure der Entsorgungswirtschaft sind Sammler, Beförderer, Zwischenlagere, Behandler und Deponierer, Abfallhändler und –makler, sie sind Partner der Abfallerzeuger ohne sie von der Verantwortung für ordnungsgemäße Entsorgung zu befreien.
Neben kommunalen Entsorgen liegt die Entsorgungswirtschaftswirtschaft in den Händen privater Entsorgungsfirmen. Wegen der vielschichtigen Gefahren für Umwelt und Gesundheit unterliegt die Entsorgungswirtschaft den staatlichen Aufsicht- und Ordnungsämtern.
In diesem Spannungsfeld zwischen vielen Akteuren beraten und begleiten wir in Kontroversen und offenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Aktuelle Mandate
- Stilllegungsverfügung eines Entsorgungsunternehmens
Betreuung eines Betriebes zur Herstellung einer genehmigungskonformen Lage, Vermeidung von straf- und ordnungsrechtlichen Verfahren. - Beratung Krankenhaus
Erstellung eines abfallrechtlichen Konzepts für Krankenhauskette im Bereich Verpackungsverordnung und Recycling - Betreuung Abfallbeförderer
Herstellung von Unterlagen zur Unterweisung, Gefährdungsbeurteilungen und Unterlagen für den Unfallversicherungsträger. - Umweltstrafverfahren
Verfahren zur möglichen unerlaubten Abfallentsorgung mit mehreren angeklagten Geschäftsführern